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Rechtliche Grundsätze

  • Die Server stehen ausschließlich DLRG-Gliederungen zur Verfügung.
  • Die Nutzung ist kostenlos.
  • Ihr könnt dort Informationen in eigener Sache veröffentlichen.
  • Für den Inhalt sind die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder der Gliederung, falls die Gliederung ein e.V. ist, sonst die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder der nächst höheren Gliederung, die ein e.V. ist, verantwortlich.


Antrag Internetdienste

Um für die Gliederung einen neuen Internetauftritt und Zugang zum Internet Service Center (ISC) zu bekommen, muss der Antrag Internetdienste ausgefüllt werden. Dieser muss unterschrieben und gestempelt nach Bad Nenndorf geschickt werden. Dort wird dann die Anlage durchgeführt und es werden die initialen Zugangsdaten an den Antragsteller verschickt.

Passwort vergessen

Hat man das Passwort für den Gliederungsaccount vergessen, kann man die Passwort vergessen Funktion verwenden. Dann wird an die hinterlegte Email Adresse ein Link zum Setzen eines neuen Passworts verschickt. Hat man keinen Zugriff mehr auf die hinterlegte Adresse, muss ebenfalls der Antrag Internetdienste ausgefüllt werden, um ein neues Passwort durch den zuständigen Fachbereich in Bad Nenndorf zu bekommen. Auch kann man auf diesem Wege die hinterlegte Email Adresse ändern lassen.


DLRG Internet-Regelwerk

Das vom Präsidialrat geänderte Regelwerk, das zum 01.05.2017 in Kraft getreten ist, ist hier verfügbar.




Durchführungsbestimmungen zum Regelwerk

Diese Durchführungsbestimmungen wurden am 3. März 2018 von Präsidium beschlossen. Sie treten mit Wirkung vom 1. Juni 2018 in Kraft






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