Die Funktion "Funkbetriebshinweise" bietet eine Übersicht der relevanten Informationen aus der Frequenzzuteilung sowie allgemeingültige Informationen des Bundesverbandes und ergänzende Informationen des lokal zuständigen Landesverbandes zum Betrieb des DLRG-Betriebsfunks für die aktuell ausgewählte Gliederung. Die Funktion ist vom Dashboard aus über diese Kachel zu erreichen im Bereich EIGENE GLIEDERUNG | FUNKBETRIEB:


Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Voraussetzung

  • Der Anwender verfügt für die Basisansicht über mindestens einen gliederungsbestätigten DLRG-Account, mit dem er auf die Informationen dieser Gliederung zugreifen kann.
  • Der Anwender verfügt über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" oder die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-RO".

Inhalt

Allgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter link eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.


Seitenaufbau und Inhalt

Erläuterung

Im oberen Teil wird der Gliederungsname und die EDV-Nummer der Gliederung angezeigt, für die diese Informationen gelten.

Unter "Frequenznutzungsschema" wird die Festlegung (soweit eine erfolgt) des lokal zuständigen Landesverbandes angezeigt: wie die vier neuen Frequenzen grundsätzlich im Landesverband verwendet werden - also welche für rein analoge und welche für rein digitale Übertragung verwendet werden. 

Im Abschnitt "Zugewiesene Kanäle und Funkverkehrskreise" werden der zugewiesene Arbeitskanal und der Funkverkehrskreis (Teil des Funkrufnamens) der Gliederung und für jede Feststation und jedes Wachgebiet bereitgestellt.

  • Arbeitskanal DLRG 01 bis DLRG 04 sind gemäß Systemhandbuch für analoge Nutzung
  • Arbeitskanal DLRG 05 bis DLRG 12 sind gemäß Systemhandbuch für digitale Nutzung
  • Arbeitskanal DLRG 13 bis DLRG 16 sind gemäß Systemhandbuch für digitale Repeater-Nutzung


Hinweis

Feststationen und Wachgebiete des DLRG-Betriebsfunks werden nur dann angezeigt, wenn mindestens der "Arbeitskanal" oder der "Funkverkehrskreis" durch die zuständige Betriebsleitung zugewiesen wurde.


Über die Schnellzugriffe erhaltet ihr Zugriff auf ...

  • Report: Funkrufnamen und Arbeitskanäle nach Region (Hier könnt ihr mit verschiedenen Schnellfiltern schauen, welche Arbeitskanäle und Funkverkehrskreise in der Bundesrepublik vergeben sind und die IuK-Kontaktdaten derjenigen, die die Anzeige hier freigegeben haben.)
  • link Funk-Atlas (interaktive Karte zu Funkstandorten, Arbeitskanälen und Funkverkehrskreisen)
  • Spezifische LV-Informationen (Zugriff auf alle durch die LV-Betriebsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen in der eFGK für alle Nutzer)
  • Info-Schutzonen (Interaktive Karte rein zu den Schutzzonen in Deutschland → link Infos und Beschreibung)


Im Abschnitt "Zentrale IuK-Dokumente" sind zentral bereitgestellte Dokumente sowohl des Bundesverbandes als auch zusätzliche ergänzende Dokumente des zuständigen Landesverbandes zu finden, die für den Sprechfunkdienst in der DLRG relevant sind.

Hierzu gehören z.B.:

  • DLRG Prüfungsordnung IuK
  • Systemhandbuch DLRG-Betriebsfunk
  • DLRG Funkdienstanweisung
  • DV800 / DV810
  • Ergänzende LV Bestimmungen zur PO
  • Ergänzende LV Bestimmungen zur Funkdienstanweisung
  • ...


Hinweis

Bei Download der entsprechenden Dokumente werden diese lokal gespeichert und nicht aktualisiert. Wir empfehlen daher, diese Quelle oder die ISC Dokumente-App zu nutzen, wo immer die aktuellen Fassungen bereitgestellt werden. 


Im Abschnitt "Frequenzzuteilung <Nummer>" werden die Informationen zur gültigen Frequenzzuteilung (FZT)  im DLRG-Betriebsfunk angezeigt. Hierzu gehört neben der FZT-Nummer auch der Zuteilungszeitraum und die Informationen zu Auflagen der BNetzA.

Diese werden unterteilt in:

  • Allgemeine Auflagen aus der Frequenzzuteilung, die für die gesamte FZT grundsätzlich gelten.
  • Dedizierte Auflagen für jede einzelne Feststation, die über die allgemeinen Auflagen hinausgehen können.



Auflagen und Einschränkungen der BNetzA

Rechtlich verbindlich sind immer die in der aktuellen original Frequenzzuteilung aufgeführten Auflagen und Einschränkungen!