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Erläuterung
Im oberen Teil wird der Gliederungsname und die EDV-Nummer der Gliederung angezeigt, für die diese Informationen gelten.
Unter "Frequenznutzungsschema" wird die Festlegung (soweit eine erfolgt) des lokal zuständigen Landesverbandes angezeigt: wie die vier neuen Frequenzen grundsätzlich im Landesverband verwendet werden - also welche für rein analoge und welche für rein digitale Übertragung verwendet werden.
Im Abschnitt "Zugewiesene Kanäle und Funkverkehrskreise" werden der zugewiesene Arbeitskanal und der Funkverkehrskreis (Teil des Funkrufnamens) der Gliederung und für jede Feststation bereitgestellt.
- Arbeitskanal DLRG 01 bis DLRG 04 sind gemäß Systemhandbuch für analoge Nutzung
- Arbeitskanal DLRG 05 bis DLRG 12 sind gemäß Systemhandbuch für digitale Nutzung
- Arbeitskanal DLRG 13 bis DLRG 16 sind gemäß Systemhandbuch für digitale Repeater-Nutzung
Hinweis
Feststationen des DLRG-Betriebsfunks werden nur dann angezeigt, wenn mindestens der "Arbeitskanal" oder der "Funkverkehrskreis" durch die zuständige Betriebsleitung zugewiesen wurde.
Im Abschnitt "Zentrale IuK-Dokumente" sind zentral bereitgestellte Dokumente sowohl des Bundesverbandes als auch zusätzliche ergänzende Dokumente des zuständigen Landesverbandes zu finden, die für den Sprechfunkdienst in der DLRG relevant sind.
Hierzu gehören z.B.:
- DLRG Prüfungsordnung IuK
- Systemhandbuch DLRG-Betriebsfunk
- DLRG Funkdienstanweisung
- DV800 / DV810
- Ergänzende LV Bestimmungen zur PO
- Ergänzende LV Bestimmungen zur Funkdienstanweisung
- ...
Hinweis
Bei Download der entsprechenden Dokumente werden diese lokal gespeichert und nicht aktualisiert. Wir empfehlen daher, diese Quelle oder die ISC Dokumente-App zu nutzen, wo immer die aktuellen Fassungen bereitgestellt werden.
Im Abschnitt "Frequenzzuteilung <Nummer>" werden die Informationen zur gültigen Frequenzzuteilung (FZT) im DLRG-Betriebsfunk angezeigt. Hierzu gehört neben der FZT-Nummer auch der Zuteilungszeitraum und die Informationen zu Auflagen der BNetzA.
Diese werden unterteilt in:
- Allgemeine Auflagen aus der Frequenzzuteilung, die für die gesamte FZT grundsätzlich gelten.
- Dedizierte Auflagen für jede einzelne Feststation, die über die allgemeinen Auflagen hinausgehen können.
Auflagen und Einschränkungen der BNetzA
Rechtlich verbindlich sind immer die in der aktuellen original Frequenzzuteilung aufgeführten Auflagen und Einschränkungen!