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Die Standortbescheinigung (STOB) ist immer dann nötig, wenn an einem Standort (Adresse) die Summe aller Abstrahlleistungen von festen Funkstellen (Feststationen) >= 10 W betragen, dabei . Dabei ist es unabhängig, wer der Besitzer oder Nutzer der einzelnen Funkstellen ist und zu welchem Funkdienst sie gehören. Geregelt ist dies in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen.

Frequenzzuteilung und Standortbescheinigung sind dabei zwei vollkommen von einander voneinander getrennte Verwaltungsakte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), die auch von unterschiedlichen Dienstleistungszentren erbracht werden.

Für uns in der DLRG bedeutet dies, wenn wir >= 10 W an einem Standort haben, reicht die Frequenzzuteilung allein nicht aus!


Auf den folgenden Seiten beschreiben wir die Allgemeinen Informationen zur Standortbescheinigung und wie ein Antrag über die elektronische Funkgerätekartei gestellt werden kannwird.


Hinweis
titleGesamtstrahlungsleistung an einem Standort

Als grobe Faustformal kann man sagen, dass alle Sendeantennen in einem Umkreis von 20 m zum selben Standort zu zählen sind.

Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer unter den 10 W Abstrahlleistung pro Standort zu bleiben!

Geht wirklich kein Weg daran vorbei und ihr kommt auf >= 10 W am Standort, so ist eine Standortbescheinigung zwingend vor einer Inbetriebnahme erforderlich.

In diesem Fall setzt Fall setzt euch vorab unbedingt mit eurem IuK LV-Ansprechpartner in Verbindung, damit die Antragsunterlagen korrekt erstellt werden. Die BNetzA-Formulare zur Erteilung einer Standortbescheinigung selbst , sind nicht in der eFGK abgebildet und müssen bei der BNetzA (<-Link) in der aktuellen Fassung heruntergeladen und (für die neuen Frequenzen(!)) im DLRG-Betriebsfunk ausgefüllt werden. 

Das Einreichen des STOB-Antrags und den nötigen Begleitunterlagen erfolgt wiederum über die eFGK mittels des neu eingeführten "STOB-ProzessesWorkflows".

Warnung
titleWICHTIGE INFO ZU STANDORTBESCHEINIGUNGEN

Bestehende Standortbescheinigungen können leider nicht für die neuen Frequenzen genutzt werden, sondern müssen angepasst werden (selber gleicher Antrag) - eventuell anfallende Anfallende Kosten für die Standortbescheinigung muss die beantragende Gliederung tragen.

Ebenso ist die Gliederung als Betreiber für alle Pflichten, die sich aus der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) und der und der "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - BImSchV)  vollumfänglich selbst verantwortlich.

Alle Informationen sind nach Besten Wissen und Gewissen zusammengetragen worden, für ihre Richtigkeit kann jedoch von uns weder Gewährleistung noch eine Haftung übernommen werden. Gerne korrigieren wir fehlerhafte Informationen.

Die Funktion in der eFGK zur Standortbescheinigung an sich, findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | ENDGERÄTE:

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(mit Schreibrechten)         (mit Leserechten)

Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Voraussetzung

  • Die Gliederung ist grundsätzlich zur Nutzung der eFGK berechtigt und freigeschaltet.

  • Die vorbereitenden Maßnahmen in der App ISC-Gliederungsdaten wurden durchgeführt.
  • Die eFGK-Stammdaten wurden ergänzt.
  • Der Anwender verfügt über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" oder für nur lesenden Zugriff über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-RO".
  • Der aktuelle Antrag wurde bei der BNetzA herunter geladen und die einzelnen Anlagen sind erstellt und als PDF oder JPG gespeichert

    vollumfänglich selbst verantwortlich.


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    titleAnleitungen

    Anzeige untergeordneter Seiten
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    titleInhalt

    Inhalt

    Hinweis
    titleAllgemeine Bedienelemente

    Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.

    Gesetzliche Regelungen

    • Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)
    • Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)

    Quellen bei der Bundesnetzagentur

    Bundesnetzagentur Elektromagnetische Felder - EMF: BNetzA - EMF(inkl. Formulare Antrag Standortbescheinigung)
  • BNetzA Verbraucherportal - Funktechnik 
  • Was ist eine Standortbescheinigung ?

    Eine Standortbescheinigung ist eine formale Bestätigung der Bundesnetzagentur, dass am Funkanlagenstandort alle gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden. Die Erteilung von Standortbescheinigungen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).

    Hinweis
    titleSTOB und Frequenzzuteilung

    Die Standortbescheinigung ist unabhängig der Erteilung einer Frequenzzuteilung!

    Wann ist eine Standortbescheinigung notwendig ?

    • Wenn ein Funkanlagenstandort die maximal mögliche Abstrahlleistung fester Funkstellen (Feststationen) in ihrer Summe >= 10 W aufweist (die Standortbescheinigung muss vor der Inbetriebnahme vorliegen)
    • Wenn ein Funkanlagenstandort der aktuell < 10 W Abstrahlleistung erreicht, durch das hinzukommen von weiteren Funkstellen >= 10 W erreicht (die Standortbescheinig muss vor der Inbetriebnahme der hinzukommenden Funkstellen vorliegen - der letzte der am Standort eine Funkstelle in Betrieb nehmen will ist für die Standortortbescheinigung zuständig).
    • Bei einer wesentlichen technischen Veränderung eines Funkanlagenstandortes (z.B.: andere Antennen, Veränderung Antennenstandort, Antennenhöhen, Änderungen der Abstrahlleistungen einzelner Funkstellen usw.)

    Diese Regelung ist unabhängig von der Verwendung des Funkanlagenstandortes (Mobilfunk, Tetra-BOS-Funk, BOS-Funk, Rundfunk, DLRG-Betriebsfunk, freies WLAN, usw.). Alleiniges Kriterium ist die von dem jeweiligen Funkanlagenstandort ausgehende maximal mögliche Gesamtleistung. So wird sichergestellt, dass der gesamte Funkanlagenstandort die gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte einhält.

    Wer muss die Standortbescheinigung beantragen ?

    Der Betreiber einer standortbescheinigungspflichtigen Funkanlage ist verpflichtet, eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Hierzu hat er alle erforderlichen technischen Daten vorzulegen. 

    Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?

    Sofern alle Antragsdaten vollständig und plausibel sind, werden Anträge in der Regel binnen

    Wer muss sich um die Aktualisierung einer Standortbescheinigung kümmern bei mehreren unterschiedlichen Betreibern der Funkstellen?

    Nach unserem Kenntnisstand derjenige, der die Änderung durchführt, bzw. der eine neue Funkanlage am Standort in Betrieb nehmen möchte. In den Antragsformularen gibt es zur Benennung der anderen Betreiber eine entsprechende Anlage.

    4

    Wochen durch die BNetzA bearbeitet.

    Die Antragsstellung in der DLRG erfolgt über unser Funkverwaltungssystem, die elektronische Funkgerätekartei (eFGK).

    Welche Unterlagen benötige ich?

    Gemäß BEMFV §4 (5):

    • Der Antrag gilt nur dann als gestellt, wenn die Antragsunterlagen vollständig und im erforderlichen Umfang vorliegen.
    • Die Installationsorte mit Angabe der geographischen Koordinaten im Antrag enthalten sind.
    • ein Lageplan (Kartenausschnitt, Ausschnitt aus dem Bebauungs- oder Flächennutzungsplan), in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der beantragten Funkanlage wiederzugeben sind
    • bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze des Bauwerks mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht), in der der Montageort der Funkanlage darzustellen ist
    • Antennendiagramme bezüglich der zu verwendenden Antennen.

    Beispiel für Lageplan

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    Geodatenquellen (andere Bundesländer werden ähnliche Möglichkeiten anbieten - gerne nehmen wir sie hier auf!):

    NRW: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2 (Tipp: rechte Maustaste → “Sachdaten abfragen“ und dann mit der Maus auf des entsprechende Gebäude klicken. In einem Pop-Up erhaltet ihr dann die Daten zu diesem Flurstück.)

    Beispiel für eine mögliche Bauwerks-Skizze

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    Beispiel für Antennendiagramme

    • Das technische Datenblatt des Antennenherstellers inkl. Strahlungsdiagramme
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