Gesetzliche Regelungen
- Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)
- Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
Quellen bei der Bundesnetzagentur
Was ist eine Standortbescheinigung ?
Eine Standortbescheinigung ist eine formale Bestätigung der Bundesnetzagentur, dass am Funkanlagenstandort alle gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden. Die Erteilung von Standortbescheinigungen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
Hinweis | ||
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Die Standortbescheinigung ist unabhängig der Erteilung einer Frequenzzuteilung! |
Wann ist eine Standortbescheinigung notwendig ?
- Wenn ein Funkanlagenstandort die maximal mögliche Abstrahlleistung fester Funkstellen (Feststationen) in ihrer Summe >= 10 W aufweist (die Standortbescheinigung muss vor der Inbetriebnahme vorliegen)
- Wenn ein Funkanlagenstandort der aktuell < 10 W Abstrahlleistung erreicht, durch das hinzukommen von weiteren Funkstellen >= 10 W erreicht (die Standortbescheinig muss vor der Inbetriebnahme der hinzukommenden Funkstellen vorliegen - der letzte der am Standort eine Funkstelle in Betrieb nehmen will ist für die Standortortbescheinigung zuständig).
- Bei einer wesentlichen technischen Veränderung eines Funkanlagenstandortes (z.B.: andere Antennen, Veränderung Antennenstandort, Antennenhöhen, Änderungen der Abstrahlleistungen einzelner Funkstellen usw.)
Diese Regelung ist unabhängig von der Verwendung des Funkanlagenstandortes (Mobilfunk, Tetra-BOS-Funk, BOS-Funk, Rundfunk, DLRG-Betriebsfunk, freies WLAN, usw.). Alleiniges Kriterium ist die von dem jeweiligen Funkanlagenstandort ausgehende maximal mögliche Gesamtleistung. So wird sichergestellt, dass der gesamte Funkanlagenstandort die gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte einhält.
Wer muss die Standortbescheinigung beantragen ?
Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?
Wer muss sich um die Aktualisierung einer Standortbescheinigung kümmern bei mehreren unterschiedlichen Betreibern der Funkstellen?
Nach unserem Kenntnisstand derjenige, der die Änderung durchführt, bzw. der eine neue Funkanlage am Standort in Betrieb nehmen möchte. In den Antragsformularen gibt es zur Benennung der anderen Betreiber eine entsprechende Anlage.