Wenn ihr diese Voraussetzungen alle erfüllt, dann könnt ihr eure Standortbescheinigung wie auf dieser Seite beschrieben Nacherfassen.
Wir empfehlen zusätzlich auch die Antragsunterlagen und das BNetzA-Anschreiben als entsprechende PDF-Dateien vorzubereiten, um diese in der eFGK gleich mit abzulegen, umso alle Daten an einem Ort abgelegt zu haben. |
In allen anderen Fällen müsst ihr leider einen Neuantrag stellen, wie hier beschrieben: eFGK - Standortbescheinigung Verwaltung.
In der Funktion "Standortbescheinigung Verwaltung" werden alle Standortbescheinigungen der Gliederung tabellarisch mit ihren Daten aufgeführt.
In der Standardansicht werden nur Bescheinigungen angezeigt, die entweder den Status "im Workflow" oder "aktiv" aufweisen. Über die Schnellfilter könnt ihr die Ergebnisse, wie auch in den anderen Übersichten, weiter einschränken.
Um eine Standortbescheinigung nach zu erfassen, in der Übersicht den blauen Button "Vorliegende STOB erfassen" anklicken.
Die Nacherfassung einer STOB muss in der Gliederung stattfinden, in der auch die DLRG-Feststationen verwaltet werden! |
... das Formular von oben nach unten durchgehend befüllen:
1) Im Feld Bezeichnung muss der Standortbescheinigung ein eindeutiger Name zugewiesen werden. Wir empfehlen prägnante und nicht zu lange Bezeichnungen.
Eine Standortbescheinigung Nacherfassung kann nicht als Entwurf gespeichert werden! |
2) Nummer STOB ist die durch die BNetzA vergebene Nummer der Standortbescheinigung - bitte so angeben, wie auf der Standortbescheinigung angedruckt. Entspricht der Angabe "Standortbescheinigungsnummer".
3) Das Erstelldatum STOB ist der BNetzA Standortbescheinigung zu entnehmen und entspricht der Angabe "Erteilungsdatum"
4) Im Feld Standort Straße muss die Straße und die Hausnummer des Standorts erfasst werden.
5) Im Feld Standort PLZ muss die Postleitzahl des Standorts erfasst werden.
6) Im Feld Standort Ort muss der Ortsname des Standorts erfasst werden.
Die Standortdaten hier (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) müssen mit den Angaben in der Standortbescheinigung, der Realität und auch bei den Feststationen, die zu diesem Standort gehören übereinstimmen. |
Um später aus der eFGK Änderungsanträge für diese nacherfasste STOB einfacher erstellen zu können, empfehlen wir möglichst alle Uploadtypen direkt mit zu erfassen, damit die Unterlagen in der eFGK vorliegen - vorausgesetzt diese Unterlagen liegen euch vor. Hinweise zu den einzelnen Uploadtypen und Anforderungen an die Dokumente sind in unserem Wiki unter https://k.dlrg.de/stob zu finden. Die eigentliche Standortbescheinigung der BNetzA ist ist ein Pflichtupload. Bitte stellt sicher das alle Seiten der STOB im Upload enthalten sind.
6) Unter Antrag zur Erteilung einer Standortbeschreibung den offiziellen, vollständig ausgefüllten und von einem BGB § 26 Vertreter unterschriebenen Antrag hochladen, wenn vorhanden.
7) Unter Geographischer Lageplan die Datei(en) hochladen, wenn vorhanden.
8) Unter Gebäudeplan die Datei(en) hochladen, wenn vorhanden.
9) Unter Antennendiagramm die Datei(en) hochladen. Möglichst für jede Antenne ihr Antennendiagramm/technisches Datenblatt - wenn vorhanden.
10) Unter BNetzA Standortbescheinigung (STOB) muss die vollständige Bescheinigung hochgeladen werden. Bitte stellt sicher, das alle Seiten der STOB enthalten sind.
11) Unter BNetzA Anschreiben empfehlen wir das Anschreiben zur Standortbescheinigung mit hochzuladen, wenn noch vorhanden.
Es können je Uploadtyp auch mehr als eine Datei hochgeladen werden, solange die maximale Dateigröße des Uploadtyps nicht überschritten wird. Ggf. müsst ihr die PDF-Dateien etwas in der Qualität reduzieren. Ihr könnt später keine Uploads mehr zu dieser STOB ergänzen! |
12) Nachdem alle Daten angegeben und die Uploads erfolgt sind, müsst ihr die STOB über den Button "Speichern" in der eFGK hinterlegen.
Die Nacherfasste STOB ist sofort im Status aktiv und kann nun an den betreffenden Feststationen entsprechend ausgewählt und zugeordnet werden.
Eine so nacherfasste STOB kann verhält sich anschließend wie jede andere STOB → eFGK - Standortbescheinigung Verwaltung.