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Alle Informationen auf dieser Seite sind nach Besten Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für ihre Richtigkeit kann jedoch von uns weder eine Gewährleistung noch eine Haftung übernommen werden.

Gerne korrigieren wir fehlerhafte Informationen.


Diese Seite befasst sich mit den generellen Informationen zur Standortbescheinigung. Die Anleitung zur Beantragung über die elektronische Funkgerätekartei (/eFGK) findet ihr hier: 



Inhalt

Allgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.

Was ist eine Standortbescheinigung ?

Eine Standortbescheinigung ist eine formale Bestätigung der Bundesnetzagentur, dass am Funkanlagenstandort alle gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden. Die Erteilung von Standortbescheinigungen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).

STOB und Frequenzzuteilung

Die Standortbescheinigung ist unabhängig der Erteilung einer Frequenzzuteilung!




Wann ist eine Standortbescheinigung notwendig ?

  • Wenn ein Funkanlagenstandort die maximal mögliche Abstrahlleistung fester Funkstellen (Feststationen) in ihrer Summe >= 10 W aufweist (die Standortbescheinigung muss vor der Inbetriebnahme vorliegen)
  • Wenn ein Funkanlagenstandort der aktuell < 10 W Abstrahlleistung erreicht, durch das hinzukommen von weiteren Funkstellen >= 10 W erreicht (die Standortbescheinig muss vor der Inbetriebnahme der hinzukommenden Funkstellen vorliegen - der letzte der am Standort eine Funkstelle in Betrieb nehmen will ist für die Standortortbescheinigung zuständig).
  • Bei einer wesentlichen technischen Veränderung eines Funkanlagenstandortes (z.B.: andere Antennen, Veränderung Antennenstandort, Antennenhöhen, Änderungen der Abstrahlleistungen einzelner Funkstellen usw.)

Diese Regelung ist unabhängig von der Verwendung des Funkanlagenstandortes (Mobilfunk, Tetra-BOS-Funk, BOS-Funk, Rundfunk, DLRG-Betriebsfunk, freies WLAN, usw.). Alleiniges Kriterium ist die von dem jeweiligen Funkanlagenstandort ausgehende maximal mögliche Gesamtleistung. So wird sichergestellt, dass der gesamte Funkanlagenstandort die gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte einhält.




Wer muss die Standortbescheinigung beantragen ?

Der Betreiber einer standortbescheinigungspflichtigen Funkanlage ist verpflichtet, eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Hierzu hat er alle erforderlichen technischen Daten vorzulegen. 





Wer muss sich um die Aktualisierung einer Standortbescheinigung kümmern bei mehreren unterschiedlichen Betreibern der Funkstellen bzw. wer muss die Standortbescheinigung beantragen.

Nach BEMFV §6 Standortmitbenutzung: Derjenige, der die letzte Änderung durchführt, bzw. der eine neue Funkanlage am Standort in Betrieb nehmen möchte und damit die Abstrahlungsleistung >10 W wird muss einen Antrag für diese Funkstelle stellen.

In den Antragsformularen gibt es zur Benennung der anderen Betreiber n einem Standort eine entsprechende Anlage.




Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?

Sofern alle Antragsdaten vollständig und plausibel sind, werden Anträge in der Regel binnen 4 Wochen durch die BNetzA bearbeitet.

Die Antragsstellung in der DLRG erfolgt über unser Funkverwaltungssystem, die elektronische Funkgerätekartei (eFGK).




Welche Unterlagen benötige ich?

Gemäß BEMFV §4 (5):

  • Der Antrag gilt nur dann als gestellt, wenn die Antragsunterlagen vollständig und im erforderlichen Umfang vorliegen.
  • Die Installationsorte mit Angabe der geographischen Koordinaten im Antrag enthalten sind.
  • ein Lageplan (Kartenausschnitt, Ausschnitt aus dem Bebauungs- oder Flächennutzungsplan), in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der beantragten Funkanlage wiederzugeben sind
  • bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze des Bauwerks mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht), in der der Montageort der Funkanlage darzustellen ist
  • Antennendiagramme bezüglich der zu verwendenden Antennen.


Beispiel für Lageplan

Geodatenquellen (andere Bundesländer werden ähnliche Möglichkeiten anbieten - gerne nehmen wir sie hier auf!):

NRW: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2 (Tipp: rechte Maustaste → “Sachdaten abfragen“ und dann mit der Maus auf des entsprechende Gebäude klicken. In einem Pop-Up erhaltet ihr dann die Daten zu diesem Flurstück.)


Beispiel für eine Bauwerks-Skizze

 (Ihr könnt aber auch bemaßte Bauzeichnungen des Architekten nutzen, wenn diese Verfügbar sind und Antennenanlagen mit Bemaßung einzeichnen).

Beispiel für Antennendiagramme

  • Das technische Datenblatt des Antennenherstellers inkl. Strahlungsdiagramme



Gesetzliche Regelungen

  • Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)
  • Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)



Quellen bei der Bundesnetzagentur

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