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Die Standortbescheinigung (STOB) ist immer dann nötig, wenn an einem Standort (Adresse) die Summe aller Abstrahlleistungen von festen Funkstellen (Feststationen) >= 10 W betragen, dabei . Dabei ist es unabhängig, wer der Besitzer oder Nutzer der einzelnen Funkstellen ist und zu welchem Funkdienst sie gehören. Geregelt ist dies in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen.

Frequenzzuteilung und Standortbescheinigung sind dabei zwei vollkommen von einander voneinander getrennte Verwaltungsakte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), die auch von unterschiedlichen Dienstleistungszentren erbracht werden.

Für uns in der DLRG bedeutet dies, wenn wir >= 10 W an einem Standort haben, reicht die Frequenzzuteilung allein nicht aus!

Hier beschreiben wir, wie ein Antrag über die elektronische Funkgerätekartei gestellt wird.


Hinweis
titleGesamtstrahlungsleistung an einem Standort

Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer unter den 10 W Abstrahlleistung pro Standort zu bleiben!

Geht wirklich kein Weg daran vorbei und ihr kommt auf >= 10 W am Standort, so ist eine Standortbescheinigung zwingend vor einer Inbetriebnahme erforderlich.

In diesem Fall setzt Fall setzt euch vorab unbedingt mit eurem IuK LV-Ansprechpartner in Verbindung, damit die Antragsunterlagen korrekt erstellt werden. Die BNetzA-Formulare zur Erteilung einer Standortbescheinigung selbst , sind nicht in der eFGK abgebildet und müssen bei der BNetzAin der aktuellen Fassung heruntergeladen und (für die neuen Frequenzen(!)) im DLRG-Betriebsfunk ausgefüllt werden. 

Warnung
titleWICHTIGE INFO ZU STANDORTBESCHEINIGUNGEN

Bestehende Standortbescheinigungen können nicht für die neuen Frequenzen genutzt werden, sondern müssen angepasst werden (selber Antrag) .

Die Erteilung einer Standortbescheinigung ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt.

Anfallende Kosten, die in im Zusammenhang mit einem Antrag für eine Standortbescheinigung entstehen, muss die beantragende Gliederung selbst tragen.

Ebenso ist die Gliederung als Betreiber seiner Funkstellen für alle Pflichten, die sich aus der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) und der "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - BImSchV) vollumfänglich selbst verantwortlich.


Die Funktion in der eFGK zur Standortbescheinigung an sich, findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | ENDGERÄTE:

       

(mit Schreibrechten)         (mit Leserechten)

Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Voraussetzung

  • Die Gliederung ist grundsätzlich zur Nutzung der eFGK berechtigt und freigeschaltet.

  • Die vorbereitenden Maßnahmen in der App ISC-Gliederungsdaten wurden durchgeführt.
  • Die eFGK-Stammdaten wurden ergänzt.
  • Der Anwender verfügt über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" oder für nur lesenden Zugriff über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-RO".
  • Der aktuelle Antrag wurde bei der BNetzA herunter geladen heruntergeladen und die einzelnen Anlagen sind erstellt und als PDF oder JPG gespeichert.
Info
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titleInhalt

Inhalt

Hinweis
titleAllgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.


Vorbereitung

Erläuterung "Vorbereitung"

  1. Ihr habt das aktuelle BNetzA Standortbescheinigungsantragsformular von der BNetzA-Internetseite heruntergeladen.
  2. Das Antragsformular wurde vollständig ausgefüllt und von einem BGB § 26 Vertreter unterschreiben lassen. Bei Fragen wendet euch bitte immer zuerst an euren Bezirks- und/oder LV-Iuk-Beauftragten.
  3. Ihr habt die notwendigen Anlagen erstellt bzw. zusammen getragen zusammengetragen und als PDF mit einem eindeutigen und aussagekräftigen Namen gespeichert. Hinweise zu den Anlagen siehe:   Standortbescheinigung (STOB) Rechtliches & Info - ENTWURF

Wenn die Punkte 1 bis 3 erfüllt sind, könnt ihr nun in der eFGK beginnen eine Standortbescheinigung zu beantragen ...

Info
titleInfo!

Es können mehrere Auftragssammler mit Standortbescheinigungen parallel in einer Gliederung existieren und im Workflow sein. Wichtig ist, dass für jeden Standort mit >= 10 W maximaler Abstrahlungsleistung ein eigener Antrag gestellt werden muss.


Übersicht Standortbescheinigung in der eFGK


Erläuterung "Übersicht Standortbescheinigung"

In der Funktion "Standortbescheinigung Verwaltung" werden alle Standortbescheinigungen der Gliederung tabellarisch mit ihren Daten aufgeführt.

In der Standardansicht werden nur Bescheinigungen angezeigt, die entweder den Status "im Workflow" oder  "aktiv" aufweisen.



Neue Standortbescheinigung beantragen


Erläuterung "Neue Standortbescheinigung beantragen"

Um eine neue Feststation anzulegen, in der Übersicht den grünen Button "+NEU" anklicken und das Formular von oben nach unten durchgehend befüllen:

1) Im Feld Bezeichnung muss der Feststation ein eindeutiger Name zugewiesen werden. Wir empfehlen prägnante und nicht zu lange Bezeichnungen.

Hinweis
titleAllgemeiner Hinweis

Eine Standortbescheinigung kann erst dann als Entwurf gespeichert werden, wenn mindestens die Bezeichnung und die Standortdaten erfasst sind.


2) Im Feld Standort Straße muss die Straße und die Hausnummer des Standorts erfasst werden.

3) Im Feld PLZ muss die Postleitzahl des Standorts erfasst werden.

4) Im Feld Ort muss der Ortsname des Standorts erfasst werden.

Hinweis
titleWICHTIG: Standortdaten-Angaben müssen übereinstimmen

Die Standortdaten hier (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) müssen mit den Angaben im BNetzA-Formular übereinstimmen und auch bei den Feststationen, die zu diesem Standort gehören.

5) Im Feld Erläuterungen zum STOB-Antrag für die BNetzA könnt ihr noch zu den einzureichenden Unterlagen zusätzliche Hinweise oder Erläuterungen angeben, die 1:1 mit in die Mail an die BNetzA als zusätzliche Information des Antragsstellers eingefügt werden. Dies ist z. B. insbesondere dann angebracht, wenn z. B. Backup-Antennen eingezeichnet sind oder Anlagen ohne Erläuterung nicht ohne weiteres Weiteres nachvollziehbar sind. Hier ließen lassen sich auch z. B. auch HCM-Daten angeben, wenn diese nicht im Antennendiagramm/Technischen Datenblatt stehen sollten.

6) Unter Antrag zur Erteilung einer Standortbeschreibung den offiziellen, vollständig ausgefüllten und von einem BGB § 26 Vertreter unterschriebenen Antrag hochladen.

7) Unter Geographischer Lageplan, die Datei(en) hochladen.

8) Unter Gebäudeplan, die Datei(en) hochladen.

9) Unter Antennendiagramm, die Datei(en) hochladen. Für jede Antenne wird ein Antennendiagramm/technisches Datenblatt benötigt.

Hinweis
titlezu beachten!

Es können je Uploadtyp auch mehr als eine Datei hochgeladen werden, solange die maximale Dateigröße des Uploadtyps nicht überschritten wird. Dies ist nötig, da wir der BNetzA die Unterlagen nur als reine PDF-Datei mailen können und die Mails zudem ein Größenlimit haben. Ggf. müsst ihr die PDF-Dateien etwas in der Qualität reduzieren.

Warnung
titleDateiinhalt

Was je Uploadtyp inhaltlich erwartet wird, könnt ihr unter Standortbescheinigung (STOB) Rechtliches & Info - ENTWURF nachlesen.

10) Sendet dem den Standortbescheinigungsantrag über den Button "Antrag absenden". Der Antrag wird in einen einem Auftragssammler "Standortbescheinigung" abgelegt und direkt an den zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe weitergeleitet. Der LV prüft den Antrag und gibt ihn zur weiteren Bearbeitung an den Bundesverband oder gibt ihn zur Korrektur, genauso wie bei den Feststationen, wieder an die Gliederung zurück.

Die jeweiligen Status-Änderungen sind unter der Kachel "Auftragssammler" einsehbar.


Auftragssammler "Standortbescheinigung" zur Korrektur erhalten


Erläuterung "Auftragssammler "Standortbescheinigung" zur Korrektur erhalten"

Hinweis
titleWichtig!

Nachdem die Änderungen erfolgt sind und ihr diese gespeichert habt, müsst ihr den Auftragssammler im Status "Korrektur Gliederung" manuell wieder in den Workflow geben, in dem indem ihr ihn öffnet und auf "Auftragssammler absenden" klickt.


Auftragssammler "Standortbescheinigung" abnehmen

 


Erläuterung "Auftragssammler "Standortbescheinigung" abnehmen"

Nachdem der Standortbescheinigungsantrag von der BNetzA ausgestellt wurde und in der eFGK durch das Hauptamt hinterlegt wurde, wird er der Gliederung zur Abnahme in der eFGK bereitgestellt.

Das Verfahren funktioniert wie bei allen Auftragssammlern und ist hier erläutert: eFGK - Auftragssammler

Warnung
titleWichtig!

Erst nach der Abnahme des Auftragssammler Auftragssammlers "Standortbescheinigung" , wird die Standortbescheinigung in der eFGK "aktiv" und kann der betroffenen Feststationen betreffenden Feststation zugeordnet werden. D. h. auch das , dass erst eine Standortbescheinigung vorliegen muss, bevor eine Frequenzzuteilung für Feststation Feststationen an diesem Standort beantragt werden kann. Durch diese Verriegelung stellen wir DLRG-intern sicher, dass die Vorgabe der BEMFV, dass eine Standortbescheinigung für Standorte mit >= 10 W maximaler Abstrahlleistung nicht in Betrieb genommen werden können, da eine Frequenzzuteilung nicht beantragt werden kann. Eine Die Inbetriebnahme einer Funkstelle, für die eine Standortbescheinigung nötig erforderlich ist, kann mit einem Bußgeld zwischen 10.000 und 100.000 EUR belegt werden.

Hinweis
titleÄnderungsantrag STOB

Handelt es sich bei dem abzunehmenden STOB um einen Änderungsantrag, wird mit Abnahme durch die Gliederung der STOB automatisch an allen Feststationen aktualisiert, an die der bisherige STOB zugewiesen gewesen istwurde. Der bisherige STOB wird anschließend auf gelöscht "Gelöscht" gesetzt.

Hinweis
titleBereitstellung Standortbescheinigung

Sollte die BNetzA die Standortbescheinigung direkt an den Antragssteller versenden, so ist zwingend eine gut lesbare PDF-Kopie der Standortbescheinigung an funk@dlrg.de zu senden, unter Angabe der Gliederungsnummer und der Bezeichnung der STOB, damit sie die Standortbescheinigung in der eFGK abgelegt und der Workflow beendet werden kann.


Eine Standortbescheinigung editieren


Erläuterung "Standortbescheinigung editieren"

Über das Icon "Datensatz bearbeiten"  wird die Detailseite der Standortbescheinigung aufgerufen.


Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. STOB im Status "aktiv"
  2. STOB im Status "im Workflow" und zugehöriger Auftragssammler im Status "Korrektur Gliederung"

Fall 1:

Es kann nur die Bezeichnung und der Dateiupload "BNetzA Standortbescheinigung (STOB)" bearbeitet und über den Button "Speichern" übernommen werden. Diese Funktion ist dafür gedacht, wenn es mehrere Funkstellenbetreiber an einem Standort gibt und ein anderer Betreiber Änderungen vornimmt, die sich auf die STOB auswirken, so . So kann eine aktualisierte STOB der BNetzA ohne Antrag hinterlegt werden.

Fall 2:

In diesem Fall können alle Felder und Dateiuploads geändert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen.

Änderungen können über den Butten Button "Korrektur speichern" übernommen werden.

Hinweis
titleWichtig!

Der Antrag wird nicht automatisch aus der Korrekturschleife wieder in den Workflow gegeben. Der zugehörige Auftragssammler ist unter der Kachel "Auftragssammler mit Handlungsbedarf" manuell wieder in den Workflow zu geben. Dies hat den Vorteil, das dass in mehreren Aufrufen die Anpassungen vorgenommen werden können.



Eine Änderung einer Standortbescheinigung beantragen


Erläuterung "Änderung Standortbescheinigung beantragen"

Hinweis
titleAchtung!

Über einen Änderungsantrag sind ist es nur möglich, technische Änderungen am bestehenden Standort möglich zu beantragen. Ändert sich die Standortanschrift, so ist ein Neuantrag zu stellen!

Über das Icon "Datensatz bearbeiten"  wird die Detailseite der Standortbescheinigung aufgerufen.

Um eine Änderung zu beantragen, ist der Button "+ Änderungsantrag" zu betätigen.

Es wird nun eine STOB-Erfassung bereitgestellt, die bereits vor befüllt vorbefüllt ist , - mit den Daten aus dem der aktiven STOB der , die geändert werden soll.

Nun sind die Daten und Uploads entsprechend zu ändern / zu korrigieren.

Hinweis
titleBNetzA Antragsformular!

Im BNetzA Antragsformular unbedingt die bisherige Nummer der Standortbescheinigung im entsprechenden Feld mit angeben!

Mit betätigen Betätigen des Buttons "Antrag absenden" wird der Antrag in einen einem neuen Auftragssammler "Standortbescheinigung" abgelegt und direkt an den zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe weitergeleitet.


Eine Standortbescheinigung löschen



Erläuterung "Standortbescheinigung löschen"

Eine Standortbescheinigung lässt sich immer dann löschen, wenn das Icon "löschenLöschen" unter den Aktionen angezeigt wird. Die Löschaktion ist über eine Sicherheitsabfrage zu bestätigen.

Eine Aktive aktive STOB lässt sich nur löschen, wenn sie keiner Feststation mehr zugeordnet ist.

Eine gelöschte STOB lässt sich in der eFGK nicht wieder reaktivieren.