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Auf den folgenden Seiten sind Anleitungen der "Feststationen Verwaltung" aus Gründen der Übersichtlichkeit in verschiedene Anwendungsfälle aufgeteilt. 

In der eFGK ist eine Feststation ein Datensatz, der einem Funkdienst zugeordnet ist. Dieser besteht aus einer postalischen Adresse und den zugehörigen Antennendaten. Diesem Datensatz ist ein Endgerät des selben Funkdienstes zuzuordnen, damit bei Funkdiensten mit behördlichen Anträgen die korrekte Endgeräteanzahl errechnet werden kann. Denn für die Bundesnetzagentur beinhaltet eine ortsfeste Funkstelle immer auch das Endgerät.

Hinweis
titleZur Anlage von Feststationen

Jeder Feststation eines Funkdienstes muss ein Endgerät des selben Funkdienstes bei der Anlage zugeordnet werden. Daher muss das Endgerät, das der Feststation zugeordnet werden soll, zwingend vorher in der Endgeräte Verwaltung angelegt sein und den Status "erfasst" oder "aktiv" aufweisen. Das Endgerät kann mit dem selben Auftragssammler prozessiert werden wie die Feststation.


Warnung
titleWICHTIGE INFO ZU STANDORTBESCHEINIGUNGEN

Derzeit ist es für uns nicht möglich, Standortbescheinigungsanträge in der eFGK zu prozessieren. Wir arbeiten an einer Lösung - diese wird jedoch erst am Mitte August soweit durchgetestet sein, dass wir sie ins Wirksystem einspielen können, da wir einen komplett neuen Prozess etablieren müssen. Der derzeit etablierte wird nicht zu einer Standortbescheinigung führen. Die Erteilung der Frequenzzuteilung ist unabhängig von der Standortbescheinigung! D.h., eine Frequenzzuteilung impliziert nicht auch eine Standortbescheinigung. Der Betreiber des Standorts muss von sich aus eine Standortbescheinigung beantragen, wenn die maximale Gesamt-Abstrahlleistung der ortsfesten Sendestellen (Feststationen) >= 10 W erreicht oder überschreitet. Was eine Standortbescheinigung ist und wie sie über die eFGK mit welchen Unterlagen zu beantragen ist, findet ihr hier: Standortbescheinigung (STOB) Rechtliches & Info.


Die Funktion an sich findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | ENDGERÄTE:

         

(mit Schreibrechten)         (mit Leserechten)

Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Voraussetzung

  • Die Gliederung ist grundsätzlich zur Nutzung der eFGK berechtigt und freigeschaltet.

  • Die vorbereitenden Maßnahmen in der App ISC-Gliederungsdaten wurden durchgeführt.
  • Die eFGK-Stammdaten wurden ergänzt.
  • Der Anwender verfügt über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" oder für nur lesenden Zugriff über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-RO".


Info
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titleAnleitungen

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Hinweis
titleAllgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.