Hier beschreiben wir, wie ein Antrag für eine Standortbescheinigung über die elektronische Funkgerätekartei gestellt wird.

Wichtige Infos zu Standortbescheinigungsanträge

Rechtliche Hintergründe und Informationen, wie die benötigten Antragsunterlagen selbst aussehen müssen, sind her zu finden: link Standortbescheinigung (STOB) Rechtliches & Info

Die Funktion in der eFGK zur Standortbescheinigung (und auch der Nacherfassung an sich, findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | VERWALTUNG:

       

(mit Schreibrechten)         (mit Leserechten)

Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Voraussetzung

  • Die Gliederung ist grundsätzlich zur Nutzung der eFGK berechtigt und freigeschaltet.

  • link Die vorbereitenden Maßnahmen in der App link ISC-Gliederungsdaten wurden durchgeführt.
  • Die link eFGK-Stammdaten wurden ergänzt.
  • Der Anwender verfügt über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" oder für nur lesenden Zugriff über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-RO".
  • Die Bedingungen zur Nacherfassung werden erfüllt

Inhalt

Allgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter link eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.



Voraussetzung zur Nacherfassung

Erläuterung "Voraussetzung zur Nacherfassung"

Ihr besitzt eine BNetzA Standortbescheinigung für euren Standort und folgende Bedingungen sind erfüllt:

  1. Die technischen Gegebenheiten (wie Antennenmodelle, Antennenmontagehöhen, Antennenstandorte, Sendeleistungen der Funkgeräte, andere Funkdienste, Zugangsgrenzen, Gebäudestrukturen, usw.) die dem damaligen Antrag zur Standortbescheinigung zu Grunde gelegen haben, sind alle unverändert.
  2. Es sind lediglich 20 kHz DLRG-Betriebsfunkgerät(e) gegen 12,5 kHz DLRG-Betriebsfunkgerät(e) ausgetauscht worden.
  3. Die Adressangaben in der STOB stimmen mit dem realen aktuellen Standort überein
  4. Alle Seiten der Standortbescheinigung liegen als eine PDF-Datei (z.B. Scan oder elektronisch) vor.

Wenn ihr diese Voraussetzungen alle erfüllt, dann könnt ihr eure Standortbescheinigung wie auf dieser Seite beschrieben Nacherfassen.

Tipp!

Wir empfehlen zusätzlich auch die Antragsunterlagen und das BNetzA-Anschreiben als entsprechende PDF-Dateien vorzubereiten, um diese in der eFGK gleich mit abzulegen, umso alle Daten an einem Ort abgelegt zu haben.

In allen anderen Fällen müsst ihr leider einen Neuantrag stellen, wie hier beschrieben: link eFGK - Standortbescheinigung Verwaltung.


Übersicht Standortbescheinigung in der eFGK


Erläuterung "Übersicht Standortbescheinigung"

In der Funktion "Standortbescheinigung Verwaltung" werden alle Standortbescheinigungen der Gliederung tabellarisch mit ihren Daten aufgeführt.

In der Standardansicht werden nur Bescheinigungen angezeigt, die entweder den Status "im Workflow" oder "aktiv" aufweisen. Über die Schnellfilter könnt ihr die Ergebnisse, wie auch in den anderen Übersichten, weiter einschränken.

Um eine Standortbescheinigung nach zu erfassen, in der Übersicht den blauen Button "Vorliegende STOB erfassen" anklicken.

Nacherfassungshinweis

Die Nacherfassung einer STOB muss in der Gliederung stattfinden, in der auch die DLRG-Feststationen verwaltet werden!



Standortbescheinigung Nacherfassung

Erläuterung "Standortbescheinigung Nacherfassung"

 ... das Formular von oben nach unten durchgehend befüllen:

1) Im Feld Bezeichnung muss der Standortbescheinigung ein eindeutiger Name zugewiesen werden. Wir empfehlen prägnante und nicht zu lange Bezeichnungen.

Allgemeiner Hinweis

Eine Standortbescheinigung Nacherfassung kann nicht als Entwurf gespeichert werden!

2) Nummer STOB ist die durch die BNetzA vergebene Nummer der Standortbescheinigung - bitte so angeben, wie auf der Standortbescheinigung angedruckt. Entspricht der Angabe "Standortbescheinigungsnummer".

3) Das Erstelldatum STOB ist der BNetzA Standortbescheinigung zu entnehmen und entspricht der Angabe "Erteilungsdatum"


4) Im Feld Standort Straße muss die Straße und die Hausnummer des Standorts erfasst werden.

5) Im Feld Standort PLZ muss die Postleitzahl des Standorts erfasst werden.

6) Im Feld Standort Ort muss der Ortsname des Standorts erfasst werden.

WICHTIG: Standortdaten-Angaben müssen übereinstimmen

Die Standortdaten hier (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) müssen mit den Angaben in der Standortbescheinigung, der Realität und auch bei den Feststationen, die zu diesem Standort gehören übereinstimmen.

Um später aus der eFGK Änderungsanträge für diese nacherfasste STOB einfacher erstellen zu können, empfehlen wir möglichst alle Uploadtypen direkt mit zu erfassen, damit die Unterlagen in der eFGK vorliegen - vorausgesetzt diese Unterlagen liegen euch vor. Hinweise zu den einzelnen Uploadtypen und Anforderungen an die Dokumente sind in unserem Wiki unter link https://k.dlrg.de/stob zu finden. Die eigentliche Standortbescheinigung der BNetzA ist ist ein Pflichtupload. Bitte stellt sicher das alle Seiten der STOB im Upload enthalten sind.

6) Unter Antrag zur Erteilung einer Standortbeschreibung den offiziellen, vollständig ausgefüllten und von einem BGB § 26 Vertreter unterschriebenen Antrag hochladen, wenn vorhanden.

7) Unter Geographischer Lageplan die Datei(en) hochladen, wenn vorhanden.

8) Unter Gebäudeplan die Datei(en) hochladen, wenn vorhanden.

9) Unter Antennendiagramm die Datei(en) hochladen. Möglichst für jede Antenne ihr Antennendiagramm/technisches Datenblatt - wenn vorhanden.

10) Unter BNetzA Standortbescheinigung (STOB) muss die vollständige Bescheinigung hochgeladen werden. Bitte stellt sicher, das alle Seiten der STOB enthalten sind.

11) Unter BNetzA Anschreiben empfehlen wir das Anschreiben zur Standortbescheinigung mit hochzuladen, wenn noch vorhanden.

zu beachten!

Es können je Uploadtyp auch mehr als eine Datei hochgeladen werden, solange die maximale Dateigröße des Uploadtyps nicht überschritten wird. Ggf. müsst ihr die PDF-Dateien etwas in der Qualität reduzieren.

Ihr könnt später keine Uploads mehr zu dieser STOB ergänzen!

12) Nachdem alle Daten angegeben und die Uploads erfolgt sind, müsst ihr die STOB über den Button "Speichern" in der eFGK hinterlegen.

Die Nacherfasste STOB ist sofort im Status aktiv und kann nun an den betreffenden Feststationen entsprechend ausgewählt und zugeordnet werden.

Eine so nacherfasste STOB kann verhält sich anschließend wie jede andere STOB → link eFGK - Standortbescheinigung Verwaltung.