Gesetzliche Regelungen
- Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)
- Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
Quellen bei der Bundesnetzagentur
- Bundesnetzagentur Elektromagnetische Felder - EMF: BNetzA - EMF (inkl. Formulare Antrag Standortbescheinigung)
- BNetzA Verbraucherportal - Funktechnik
Was ist eine Standortbescheinigung ?
Eine Standortbescheinigung ist eine formale Bestätigung der Bundesnetzagentur, dass am Funkanlagenstandort alle gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden. Die Erteilung von Standortbescheinigungen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
STOB und Frequenzzuteilung
Die Standortbescheinigung ist unabhängig der Erteilung einer Frequenzzuteilung!
Wann ist eine Standortbescheinigung notwendig ?
- Wenn ein Funkanlagenstandort die maximal mögliche Abstrahlleistung fester Funkstellen (Feststationen) in ihrer Summe >= 10 W aufweist (die Standortbescheinigung muss vor der Inbetriebnahme vorliegen)
- Wenn ein Funkanlagenstandort der aktuell < 10 W Abstrahlleistung erreicht, durch das hinzukommen von weiteren Funkstellen >= 10 W erreicht (die Standortbescheinig muss vor der Inbetriebnahme der hinzukommenden Funkstellen vorliegen - der letzte der am Standort eine Funkstelle in Betrieb nehmen will ist für die Standortortbescheinigung zuständig).
- Bei einer wesentlichen technischen Veränderung eines Funkanlagenstandortes (z.B.: andere Antennen, Veränderung Antennenstandort, Antennenhöhen, Änderungen der Abstrahlleistungen einzelner Funkstellen usw.)
Diese Regelung ist unabhängig von der Verwendung des Funkanlagenstandortes (Mobilfunk, Tetra-BOS-Funk, BOS-Funk, Rundfunk, DLRG-Betriebsfunk, freies WLAN, usw.). Alleiniges Kriterium ist die von dem jeweiligen Funkanlagenstandort ausgehende maximal mögliche Gesamtleistung. So wird sichergestellt, dass der gesamte Funkanlagenstandort die gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte einhält.
Wer muss die Standortbescheinigung beantragen ?
Der Betreiber einer standortbescheinigungspflichtigen Funkanlage ist verpflichtet, eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Hierzu hat er alle erforderlichen technischen Daten vorzulegen.