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Die Standortbescheinigung (STOB) ist immer dann nötig, wenn an einem Standort (Adresse) die Summe aller Abstrahlleistungen von festen Funkstellen (Feststationen) >= 10 W betragen, dabei . Dabei ist es unabhängig, wer der Besitzer oder Nutzer der einzelnen Funkstellen ist und zu welchem Funkdienst sie gehören. Geregelt ist dies in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen.

Frequenzzuteilung und Standortbescheinigung sind dabei zwei vollkommen von einander voneinander getrennte Verwaltungsakte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), die auch von unterschiedlichen Dienstleistungszentren erbracht werden.

Für uns in der DLRG bedeutet dies, wenn wir >= 10 W an einem Standort haben, reicht die Frequenzzuteilung allein nicht aus!

Hier beschreiben wir, wie ein Antrag über die elektronische Funkgerätekartei gestellt werden kannwird.

Hinweis
titleWichtige Infos zu Standortbescheinigungsanträge

Rechtliche Hintergründe und Informationen, wie die benötigten Antragsunterlagen selbst aussehen müssen, sind her zu finden: Standortbescheinigung (STOB) Rechtliches & Info

Hinweis
titleGesamtstrahlungsleistung an einem Standort

Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer unter den 10 W Gesamt-Abstrahlleistung pro Standort zu bleiben!

Geht wirklich kein Weg daran vorbei und ihr kommt auf >= 10 W am Standort, so ist eine Standortbescheinigung zwingend vor einer Inbetriebnahme erforderlich.

In diesem Fall setzt Fall setzt euch vorab unbedingt mit eurem IuK LV-Ansprechpartner in Verbindung, damit die Antragsunterlagen korrekt erstellt werden. Die BNetzA-Formulare zur Erteilung einer Standortbescheinigung selbst , sind nicht in der eFGK abgebildet und müssen bei der BNetzA (<-Link)in der aktuellen Fassung heruntergeladen und (für die neuen Frequenzen(!)) im DLRG-Betriebsfunk ausgefüllt werden. 

Warnung
titleWICHTIGE INFO ZU STANDORTBESCHEINIGUNGEN

Bestehende Standortbescheinigungen können nicht für die neuen Frequenzen genutzt werden, sondern müssen angepasst werden (selber Antrag) - eventuell anfallende Kosten für die Standortbescheinigung muss die beantragende Gliederung Die Erteilung einer Standortbescheinigung ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt.

Anfallende Kosten/Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Antrag für eine Standortbescheinigung entstehen, muss die antragstellende Gliederung selbst tragen.

Ebenso ist die Gliederung als Betreiber seiner Funkstellen für alle Pflichten, die sich aus der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) und der "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - BImSchV) vollumfänglich selbst verantwortlich.


Die Funktion in der eFGK zur Standortbescheinigung an sich, findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | ENDGERÄTEFUNKBETRIEB:

       

(mit Schreibrechten)         (mit Leserechten)

Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Voraussetzung

  • Die Gliederung ist grundsätzlich zur Nutzung der eFGK berechtigt und freigeschaltet.

  • Die vorbereitenden Maßnahmen in der App ISC-Gliederungsdaten wurden durchgeführt.
  • Die eFGK-Stammdaten wurden ergänzt.
  • Der Anwender verfügt über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" oder für nur lesenden Zugriff über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-RO".
  • Der aktuelle Antrag wurde bei der BNetzA herunter geladen heruntergeladen und die einzelnen Anlagen sind erstellt und als PDF oder JPG gespeichert.
Info
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titleInhalt

Inhalt

Hinweis
titleAllgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.

ne Standortbescheinigung ist eine formale Bestätigung der Bundesnetzagentur, dass am Funkanlagenstandort alle gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden. Die Erteilung von Standortbescheinigungen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).

Hinweis
titleSTOB und Frequenzzuteilung

Die Standortbescheinigung ist unabhängig der Erteilung einer Frequenzzuteilung!

Wann ist eine Standortbescheinigung notwendig ?

  • Wenn ein Funkanlagenstandort die maximal mögliche Abstrahlleistung ortsfester Funkstellen (Feststationen) in ihrer Summe >= 10 W aufweist (die Standortbescheinigung muss vor der Inbetriebnahme vorliegen)
  • Wenn ein Funkanlagenstandort der aktuell < 10 W maximale Abstrahlleistung aufweist, durch das hinzukommen von weiteren ortsfesten Funkstellen >= 10 W maximale Abstrahlleistung erreicht (die Standortbescheinig muss vor der Inbetriebnahme der hinzukommenden ortsfesten Funkstelle vorliegen).
  • Bei einer wesentlichen technischen Veränderung eines Funkanlagenstandortes (z.B.: andere Antennen, Veränderung Antennenstandort, Antennenhöhen, Änderungen der Abstrahlleistungen einzelner Funkstellen usw. - Die Standortbescheinigung muss vor der Änderung vorliegen)

Diese Regelung ist unabhängig der einzelnen Funkanwendungen am Funkanlagenstandort (Mobilfunk, Tetra-BOS-Funk, BOS-Funk, Rundfunk, DLRG-Betriebsfunk, freies WLAN, usw.). Alleiniges Kriterium ist die von dem jeweiligen Funkanlagenstandort ausgehende maximal mögliche Gesamtleistung. So wird sichergestellt, dass der gesamte Funkanlagenstandort die gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte einhält.

Wer muss die Standortbescheinigung beantragen ?

Der Betreiber einer standortbescheinigungspflichtigen Funkanlage ist verpflichtet, eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.

Hierzu hat er alle erforderlichen technischen Daten und Unterlagen vorzulegen.

Wer muss sich um die Aktualisierung einer Standortbescheinigung kümmern bei mehreren unterschiedlichen Betreibern der Funkstellen bzw. wer muss die Standortbescheinigung beantragen ?

Nach BEMFV §6 Standortmitbenutzung: Derjenige, der die letzte Änderung durchführt, bzw. der eine neue Funkanlage am Standort in Betrieb nehmen möchte und damit die maximale Abstrahlungsleistung >10 W wird, muss einen Antrag für diese Funkstelle stellen.

In den Antragsformularen gibt es zur Benennung der anderen Betreiber n einem Standort eine entsprechende Anlage.

Mit welcher Bearbeitungszeit muss gerechnet werden ?

Sofern alle Antragsdaten vollständig und plausibel sind, werden Anträge in der Regel binnen 4 Wochen durch die BNetzA bearbeitet (Quelle: BNetzA Internetauftritt)

Die Antragsstellung in der DLRG erfolgt über unser zentrales Funkverwaltungssystem, die elektronische Funkgerätekartei (eFGK).

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragsstellung ?

Gemäß BEMFV §4 (5):

  • Der Antrag gilt nur dann als gestellt, wenn die Antragsunterlagen vollständig und im erforderlichen Umfang vorliegen (Anmerkung: Inklusive Unterschrift).
  • Die Installationsorte mit Angabe der geographischen Koordinaten im Antrag enthalten sind.
  • ein Lageplan (Kartenausschnitt, Ausschnitt aus dem Bebauungs- oder Flächennutzungsplan), in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der beantragten Funkanlage wiederzugeben sind
  • bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze des Bauwerks mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht), in der der Montageort der Funkanlage darzustellen ist
  • Antennendiagramme bezüglich der zu verwendenden Antennen.

Alle Unterlagen sollten als einzelne PDF-Dateien vorbereitet werden und der Dateiname klar Aussagen, was in der Datei zu finden ist. Insbesondere bei den Antennendiagrammen sollte aus dem Namen klar hervorgehen, zu welcher Antenne in der Bauwerksskizze bzw. Antennenmast-Skizze es gehört. Es bietet sich hier an die Spaltenkennzeichnung aus Anlage 1 mit anzugeben.

Beispiel für Lageplan

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Die Art der Nutzung der angrenzender Grundstücke bzw. Gebäude sollte mit angeben werden.

Es wird empfohlen, dies nach folgenden Beispielen zu tun:

  • Privatgrundstück mit Wohngebäude
  • Privatgrundstück ohne Wohngebäude
  • Betriebsgrundstück mit Betriebsgebäude(n)
  • Betriebsgrundstück mit Betriebs- und Wohngebäude(n)
  • unbebautes Betriebsgrundstück
  • landwirtschaftliche Nutzfläche
  • Grundstück mit öffentlichem Gebäude
  • freizugängliche öffentliche Fläche (öffentlicher Garten, Park, Fußgängerzone)
  • Kindergarten
  • Schule
  • Wald
  • Strand
  • Wasserfläche
Im Lageplan ist die Legende mit einzutragen, in der die Art der vorhandenen Nutzung mit einer Nummer zu kennzeichnen ist. Diese Nummer soll dann in das entsprechende Grundstück oder den Bereich eingetragen werden. Falls sich die Art der Nutzung ändert, ist kein Änderungsantrag nötig

Geodatenquellen

(andere Bundesländer werden ähnliche Möglichkeiten anbieten - gerne nehmen wir sie hier auf!):

  • NRW: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2 (Tipp: rechte Maustaste → “Sachdaten abfragen“ und dann mit der Maus auf des entsprechende Gebäude klicken. In einem Pop-Up erhaltet ihr dann die Daten zu diesem Flurstück.)


Vorbereitung

Erläuterung "Vorbereitung"

  1. Ihr habt das aktuelle BNetzA Standortbescheinigungsantragsformular von der BNetzA-Internetseite (<-Link) heruntergeladen.
  2. Das Antragsformular wurde vollständig ausgefüllt und von einem BGB § 26 Vertreter unterschrieben. Bei Fragen wendet euch bitte immer zuerst an euren Bezirks- und/oder LV-IuK-Beauftragten.
  3. Ihr habt die notwendigen Anlagen erstellt bzw. zusammengetragen und als PDF mit einem eindeutigen und aussagekräftigen Namen gespeichert. Hinweise zu den Anlagen siehe: Standortbescheinigung (STOB) Rechtliches & Info

Wenn die Punkte 1 bis 3 erfüllt sind, könnt ihr nun in der eFGK beginnen, eine Standortbescheinigung zu beantragen und in den Workflow zu geben ...

Info
titleInfo!

Es können mehrere Auftragssammler mit Standortbescheinigungen parallel in einer Gliederung existieren und im Workflow sein. Wichtig ist, dass für jeden Standort mit >= 10 W maximaler Abstrahlungsleistung ein eigener Antrag gestellt werden muss.

Der STOB muss in der selben Gliederung gestellt werden, in der auch die zuzuordnen Feststationen erfasst sind/werden.


Übersicht Standortbescheinigung in der eFGK


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Erläuterung "Übersicht Standortbescheinigung"

In der Funktion "Standortbescheinigung Verwaltung" werden alle Standortbescheinigungen der Gliederung tabellarisch mit ihren Daten aufgeführt.

In der Standardansicht werden nur Bescheinigungen angezeigt, die entweder den Status "im Workflow" oder "aktiv" aufweisen. Über die Schnellfilter könnt ihr die Ergebnisse, wie auch in den anderen Übersichten, weiter einschränken.

Um eine neue Feststation anzulegen, in der Übersicht den grünen Button "+NEU" anklicken ...



Neue Standortbescheinigung beantragen


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Erläuterung "Neue Standortbescheinigung beantragen"

 ... das Formular von oben nach unten durchgehend befüllen:

1) Im Feld Bezeichnung muss der Feststation ein eindeutiger Name zugewiesen werden. Wir empfehlen prägnante und nicht zu lange Bezeichnungen.

Hinweis
titleAllgemeiner Hinweis

Eine Standortbescheinigung kann erst dann als Entwurf gespeichert werden, wenn mindestens die Bezeichnung und die Standortdaten erfasst sind.

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2) Im Feld Standort Straße muss die Straße und die Hausnummer des Standorts erfasst werden.

3) Im Feld PLZ muss die Postleitzahl des Standorts erfasst werden.

4) Im Feld Ort muss der Ortsname des Standorts erfasst werden.

Hinweis
titleWICHTIG: Standortdaten-Angaben müssen übereinstimmen

Die Standortdaten hier (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) müssen mit den Angaben im BNetzA-Formular übereinstimmen und auch bei den Feststationen, die zu diesem Standort gehören.

5) Im Feld Erläuterungen zum STOB-Antrag für die BNetzA könnt ihr zu den einzureichenden Unterlagen noch zusätzliche Hinweise oder Erläuterungen angeben, die 1:1 (auch von der Formatierung her) mit in die Mail an die BNetzA als zusätzliche Information des Antragsstellers eingefügt werden. Dies ist z. B. insbesondere dann angebracht, wenn Backup-Antennen eingezeichnet sind oder Anlagen ohne Erläuterung nicht ohne Weiteres nachvollziehbar sind. Hier lassen sich z. B. auch HCM-Daten angeben, wenn diese nicht im Antennendiagramm/Technischen Datenblatt stehen sollten.

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6) Unter Antrag zur Erteilung einer Standortbeschreibung den offiziellen, vollständig ausgefüllten und von einem BGB § 26 Vertreter unterschriebenen Antrag hochladen.

7) Unter Geographischer Lageplan die Datei(en) hochladen.

8) Unter Gebäudeplan die Datei(en) hochladen.

9) Unter Antennendiagramm die Datei(en) hochladen. Für jede Antenne wird ein Antennendiagramm/technisches Datenblatt benötigt.

Hinweis
titlezu beachten!

Es können je Uploadtyp auch mehr als eine Datei hochgeladen werden, solange die maximale Dateigröße des Uploadtyps nicht überschritten wird. Dies ist nötig, da wir der BNetzA die Unterlagen nur als reine PDF-Datei mailen können und die Mails zudem ein Gesamt-Größenlimit haben. Ggf. müsst ihr die PDF-Dateien etwas in der Qualität reduzieren.

Tipp
titleDateiinhalt
Was je Uploadtyp inhaltlich erwartet wird, könnt ihr unter Standortbescheinigung (STOB) Rechtliches & Info nachlesen.

10) Legt den erstellten Standortbescheinigungsantrag über den Button "In Auftragssammler ablegen" in einen Auftragssammler. Der Auftragssammler ist vom Typ "Standortbescheinigung", der manuell in den Workflow gegeben werden muss. Je Auftragssammler ist immer nur ein Antrag möglich, es können aber mehrere Auftragssammler vom Typ "Standortbescheinigung" parallel im Workflow sein. Mit Absenden des Auftragssammlers geht dieser an den lokal zuständigen LV, zur formalen Prüfung des Antrags. Der LV gibt ihn zur weiteren Bearbeitung an den Bundesverband oder zur Korrektur, genauso wie bei den Feststationen, wieder an die Gliederung zurück.

Die jeweiligen Status-Änderungen sind unter der Kachel "Auftragssammler" einsehbar.


Auftragssammler "Standortbescheinigung" zur Korrektur zurück erhalten


Erläuterung "Auftragssammler "Standortbescheinigung" zur Korrektur zurück erhalten"

Hinweis
titleWichtig!

Nachdem die Änderungen erfolgt sind und ihr diese gespeichert habt, müsst ihr den Auftragssammler im Status "Korrektur Gliederung" manuell wieder in den Workflow geben, indem ihr ihn öffnet und auf "Auftragssammler absenden" klickt.


Auftragssammler "Standortbescheinigung" abnehmen

 


Erläuterung "Auftragssammler "Standortbescheinigung" abnehmen"

Nachdem der Standortbescheinigungsantrag von der BNetzA ausgestellt wurde und in der eFGK durch das Hauptamt hinterlegt wurde, wird er der Gliederung zur Abnahme in der eFGK bereitgestellt.

Das Verfahren funktioniert wie bei allen Auftragssammlern und ist hier erläutert: eFGK - Auftragssammler

Hinweis
titleBereitstellung Standortbescheinigung

Sollte die BNetzA die Standortbescheinigung direkt an den Antragssteller versenden, so ist zwingend eine gut lesbare PDF-Kopie der Standortbescheinigung an funk@bgst.dlrg.de zu senden, unter Angabe der Gliederungsnummer und der Bezeichnung der STOB, damit die Standortbescheinigung in der eFGK abgelegt und der Workflow beendet werden kann.

Warnung
titleWichtig!

Erst nach der Abnahme des Auftragssammlers "Standortbescheinigung" wird die Standortbescheinigung in der eFGK "aktiv" und kann der betreffenden Feststation zugeordnet werden. D. h. auch, dass erst eine Standortbescheinigung vorliegen muss, bevor eine Frequenzzuteilung für Feststationen mit >= 10 W an diesem Standort beantragt werden kann. Durch diese Verriegelung stellen wir DLRG-intern sicher, dass die Vorgabe der BEMFV, dass ohne eine Standortbescheinigung für Standorte mit >= 10 W maximaler Abstrahlleistung nicht in Betrieb genommen werden können, da eine Frequenzzuteilung vorher nicht beantragt werden kann. Die Inbetriebnahme einer Funkstelle, für die eine Standortbescheinigung erforderlich ist, kann mit einem Bußgeld zwischen 10.000 und 100.000 EUR belegt werden.

Hinweis
titleÄnderungsantrag STOB

Handelt es sich bei der abzunehmenden STOB um einen Änderungsantrag, wird mit Abnahme durch die Gliederung die STOB automatisch an allen Feststationen aktualisiert, an die dem Änderungsantrag zu Grunde liegenden STOB (bisherige) zugewiesen gewesen ist. Der bisherige STOB wird anschließend auf "gelöscht" gesetzt.


Eine Standortbescheinigung editieren


Erläuterung "Standortbescheinigung editieren"

Über das Icon "Datensatz bearbeiten" Image Added wird die Detailseite der Standortbescheinigung aufgerufen.

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. STOB im Status "aktiv"
  2. STOB im Status "im Workflow" und zugehöriger Auftragssammler im Status "Korrektur Gliederung"


Fall 1:

Es kann nur die Bezeichnung und der Dateiupload "BNetzA Standortbescheinigung (STOB)" bearbeitet und über den Button "Speichern" übernommen werden. Diese Funktion ist dafür gedacht, wenn es mehrere Funkstellenbetreiber an einem Standort gibt und ein anderer Betreiber Änderungen vornimmt, die sich auf die STOB auswirken. So kann eine aktualisierte STOB, die ihr von der BNetzA erhalten habt, ohne einen vorherigen Antrag hinterlegt werden.


Fall 2:

In diesem Fall können alle Felder und Dateiuploads geändert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Uploads das Maximum pro Dateiuploadtyp nicht überschreiten und immer mindestens eine Datei pro Uploadtyp beibehalten wird.

Änderungen können über den Button "Korrektur speichern" übernommen werden.

Hinweis
titleWichtig!

Der Antrag wird nicht automatisch aus der Korrekturschleife wieder in den Workflow gegeben. Der zugehörige Auftragssammler ist unter der Kachel "Auftragssammler mit Handlungsbedarf" manuell wieder in den Workflow zu geben - wie bei allen anderen Korrekturschleifen auch. Dies hat den Vorteil, dass in mehreren Aufrufen die Anpassungen bei Bedarf vorgenommen werden können.



Eine Änderung einer Standortbescheinigung beantragen


Erläuterung "Änderung Standortbescheinigung beantragen"

Über das Icon "Datensatz bearbeiten" Image Added wird die Detailseite der Standortbescheinigung aufgerufen.

Um eine Änderung zu beantragen, ist der Button "+ Änderungsantrag" zu betätigen.

Es wird nun eine STOB-Erfassung bereitgestellt, die bereits teilweise vorbefüllt ist - mit den Daten aus der derzeit aktiven STOB. Diese Daten können und müssen nun entsprechend angepasst werden. 

Der BNetzA-Änderungsantrag für die Standortbescheinigung ist dabei der selbe Antrag, den ihr für den Erstantrag genutzt habt, nur dass auf der ersten Seite auch die zugeteilte Standortbescheinigungsnummer zwingend mit anzugeben ist.

Die Dateiuploads müssen neu hochgeladen werden, da es zu viele Möglichkeiten gibt, wo sich etwas geändert haben könnte und es daher besser ist, alle Unterlagen neu hochzuladen.

Hinweis
titleBNetzA Antragsformular!

Im BNetzA-Antragsformular unbedingt die bisherige Nummer der Standortbescheinigung im entsprechenden Feld mit angeben!

Mit Betätigen des Buttons "In Auftragssammler ablegen" wird der Antrag in einem neuen Auftragssammler "Standortbescheinigung" abgelegt, der wie gewohnt manuell in den Workflow gegeben werden muss.


Eine Standortbescheinigung löschen



Erläuterung "Standortbescheinigung löschen"

Eine Standortbescheinigung lässt sich immer dann löschen, wenn das Icon "Löschen" Image Added unter den Aktionen angezeigt wird. Die Löschaktion ist über eine Sicherheitsabfrage zu bestätigen.

Eine aktive STOB lässt sich nur löschen, wenn sie keiner Feststation mehr zugeordnet ist.

Eine gelöschte STOB lässt sich in der eFGK nicht wieder reaktivieren.

Mit dem Löschen einer STOB in der eFGK ist kein Workflow gegenüber der BNetzA verbunden

Beispiel für eine Bauwerks-Skizze

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Es kann natürlich auch bemaßte Bauzeichnungen des Architekten genutzt werden und Antennenanlagen mit Bemaßung eingezeichnet werden.

In diese Skizze ist auch der kontrollierbare Bereich einzuzeichnen.

Beispiel für Antennendiagramme

  • Das technische Datenblatt des Antennenherstellers inkl. Strahlungsdiagramme

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Gesetzliche Regelungen

  • Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)
  • Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)

Quellen bei der Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur Elektromagnetische Felder - EMF: BNetzA - EMF(inkl. Formulare Antrag Standortbescheinigung)
  • BNetzA Verbraucherportal - Funktechnik 
  • Begriffsdefinitionen nach BEMFV

    BegriffDefinition

    Ortsfeste Funkanlage (Feststation)

    Eine Funkanlage, die im Sinne des § 3 Nr. 1 des Funkanlagengesetz (FuAG), während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt.

    Standort (Funkanlagenstandort)

    Ein Installationsort, an dem eine ortsfeste Funkanlage errichtet wurde oder errichtet werden soll; zum Standort gehören alle Funkanlagen, die auf demselben Mast oder in unmittelbarer Nähe (die Sicherheitsabstände der einzelnen Antennen überlappen
    sich) voneinander betrieben werden.

    Standortbezogener Sicherheitsabstand

    Der erforderliche Abstand zwischen der Bezugsantenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte nach BEMFV § 3 Satz 1 unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden.

    Bezugsantenne

    Die Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund, die einen systembezogenen Sicherheitsabstand erfordert oder aufgrund ihrer Charakteristik bei der Berechnung des standortbezogenen Sicherheitsabstands berücksichtigt werden muss.

    Systembezogener Sicherheitsabstand

    Der Abstand zwischen einer einzelnen ortsfesten Antenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte nach BEMFV § 3 Satz 1 eingehalten werden.

    kontrollierbarer Bereich

    Der Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist.

    Betreiber

    Diejenige natürliche oder juristische Person, die die rechtliche und tatsächliche Kontrolle über die Gesamtheit der Funktionen einer Funkanlage hat

    .