Auf den folgenden Seiten sind Anleitungen der "Endgeräte Verwaltung" aus Gründen der Übersichtlichkeit in verschiedene Anwendungsfälle aufgeteilt.
Die Funktion an sich findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | ENDGERÄTE:
(mit Schreibrechten) (mit Leserechten)
Empfehlung
Wir empfehlen, die Endgeräte immer in der Gliederung zu verwalten, die sie aktiv nutzt - es gibt bei den Endgeräten die Möglichkeit, einen abweichenden "Geräteeigentümer" zu dokumentieren, wenn das Endgerät z. B. zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Gültig für Gliederungsebene
Ortsgruppe (und vergleichbar)
Bezirk (und vergleichbar)
Landesverband
Bundesverband
Voraussetzung
Die Gliederung ist grundsätzlich zur Nutzung der eFGK berechtigt und freigeschaltet.