Auf den folgenden Seiten sind Anleitungen der "Feststationen Verwaltung" aus Gründen der Übersichtlichkeit in verschiedene Anwendungsfälle aufgeteilt.
In der eFGK ist eine Feststation ein Datensatz, der einem Funkdienst zugeordnet ist. Dieser besteht aus einer postalischen Adresse und den zugehörigen Antennendaten. Diesem Datensatz ist ein Endgerät des selben Funkdienstes zuzuordnen, damit bei Funkdiensten mit behördlichen Anträgen die korrekte Endgeräteanzahl errechnet werden kann. Denn für die Bundesnetzagentur beinhaltet eine ortsfeste Funkstelle immer auch das Endgerät.
Zur Anlage von Feststationen
Jeder Feststation eines Funkdienstes muss ein Endgerät des selben Funkdienstes bei der Anlage zugeordnet werden. Daher muss das Endgerät, das der Feststation zugeordnet werden soll, zwingend vorher in der Endgeräte Verwaltung angelegt sein und den Status "erfasst" oder "aktiv" aufweisen. Das Endgerät kann mit dem selben Auftragssammler prozessiert werden wie die Feststation.
WICHTIGE INFO ZU STANDORTBESCHEINIGUNGEN
Die Erteilung der Frequenzzuteilung ist unabhängig von der Standortbescheinigung! D.h., eine Frequenzzuteilung impliziert nicht auch eine Standortbescheinigung. Der Betreiber des Standorts muss von sich aus eine Standortbescheinigung beantragen, wenn die maximale Gesamt-Abstrahlleistung der ortsfesten Sendestellen (Feststationen) >= 10 W erreicht oder überschreitet. Was eine Standortbescheinigung ist und wie sie über die eFGK mit welchen Unterlagen zu beantragen ist, findet ihr hier: eFGK - Standortbescheinigung (STOB).
Die Funktion an sich findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | ENDGERÄTE:
(mit Schreibrechten) (mit Leserechten)
Gültig für Gliederungsebene
Ortsgruppe (und vergleichbar)
Bezirk (und vergleichbar)
Landesverband
Bundesverband
Voraussetzung
Die Gliederung ist grundsätzlich zur Nutzung der eFGK berechtigt und freigeschaltet.