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Die Standortbescheinigung (STOB) ist immer dann nötig, wenn an einem Standort (Adresse) die Summe aller Abstrahlleistungen von festen Funkstellen (Feststationen) >= 10 W betragen, dabei ist es unabhängig wer der Besitzer oder Nutzer der einzelnen Funkstellen ist und zu welchem Funkdienst sie gehören. Geregelt ist dies in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen.

Frequenzzuteilung und Standortbescheinigung sind dabei zwei vollkommen von einander getrennte Verwaltungsakte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), die auch von unterschiedlichen Dienstleistungszentren erbracht werden.

Für uns in der DLRG bedeutet dies, wenn wir >= 10 W an einem Standort haben, reicht die Frequenzzuteilung allein nicht aus!

Hier beschreiben wir, wie ein Antrag über die elektronische Funkgerätekartei gestellt wird.


Gesamtstrahlungsleistung an einem Standort

Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer unter den 10 W Abstrahlleistung pro Standort zu bleiben!

Geht wirklich kein Weg daran vorbei und ihr kommt auf >= 10 W am Standort, so ist eine Standortbescheinigung zwingend vor einer Inbetriebnahme erforderlich.

In diesem Fall setzt euch vorab unbedingt mit eurem IuK LV-Ansprechpartner in Verbindung, damit die Antragsunterlagen korrekt erstellt werden. Die BNetzA-Formulare zur Erteilung einer Standortbescheinigung selbst, sind nicht in der eFGK abgebildet und müssen bei der BNetzA in der aktuellen Fassung heruntergeladen und (für die neuen Frequenzen(!)) im DLRG-Betriebsfunk ausgefüllt werden. 

WICHTIGE INFO ZU STANDORTBESCHEINIGUNGEN

Bestehende Standortbescheinigungen können nicht für die neuen Frequenzen genutzt werden, sondern müssen angepasst werden (selber Antrag) .

Die Erteilung einer Standortbescheinigung ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt.

Anfallende Kosten, die in Zusammenhang mit einem Antrag für eine Standortbescheinigung entstehen, muss die beantragende Gliederung selbst tragen.

Ebenso ist die Gliederung als Betreiber seiner Funkstellen für alle Pflichten die sich aus der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) und der "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - BImSchV) vollumfänglich selbst verantwortlich.


Die Funktion in der eFGK zur Standortbescheinigung an sich, findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | ENDGERÄTE:

       

(mit Schreibrechten)         (mit Leserechten)

Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Voraussetzung

  • Die Gliederung ist grundsätzlich zur Nutzung der eFGK berechtigt und freigeschaltet.

  • Die vorbereitenden Maßnahmen in der App ISC-Gliederungsdaten wurden durchgeführt.
  • Die eFGK-Stammdaten wurden ergänzt.
  • Der Anwender verfügt über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" oder für nur lesenden Zugriff über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-RO".
  • Der aktuelle Antrag wurde bei der BNetzA herunter geladen und die einzelnen Anlagen sind erstellt und als PDF oder JPG gespeichert.

Inhalt

Allgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.

Vorbereitung

Erläuterung "Vorbereitung"

  1. Ihr habt das aktuelle BNetzA Standortbescheinigungsantragsformular von der BNetzA-Internetseite heruntergeladen
  2. Das Antragsformular vollständig ausgefüllt und von einem BGB § 26 Vertreter unterschreiben lassen. Bei Fragen wendet euch bitte immer zuerst an euren Bezirks- und/oder LV-Iuk-Beauftragten.
  3. Ihr habt die notwendigen Anlagen erstellt bzw. zusammen getragen und als PDF mit einem eindeutigen und aussagekräftigen Namen gespeichert. Hinweise zu den Anlagen siehe: Standortbescheinigung rechtliches

Wenn die Punkte 1 bis 3 erfüllt sind, könnt ihr nun in der eFGK beginnen eine Standortbescheinigung zu beantragen...

Info!

Es können mehrere Auftragssammler mit Standortbescheinigungen parallel in einer Gliederung existieren und im Workflow sein. Wichtig ist, dass für jeden Standort mit >= 10 W maximaler Abstrahlungsleistung ein eigener Antrag gestellt werden muss.


Übersicht Standortbescheinigung in der eFGK


Erläuterung "Übersicht Standortbescheinigung"

In der Funktion "Standortbescheinigung Verwaltung" werden alle Standortbescheinigungen der Gliederung tabellarisch mit ihren Daten aufgeführt.

In der Standardansicht werden nur Bescheinigungen angezeigt, die entweder den Status "im Workflow" oder  "aktiv" aufweisen.

Neue Standortbescheinigung beantragen


Erläuterung "Neue Standortbescheinigung beantragen"

Um eine neue Feststation anzulegen, in der Übersicht den grünen Button "+NEU" anklicken und das Formular von oben nach unten durchgehend befüllen:

1) Im Feld Bezeichnung muss der Feststation ein eindeutiger Name zugewiesen werden. Wir empfehlen prägnante und nicht zu lange Bezeichnungen.

Allgemeiner Hinweis

Eine Standortbescheinigung kann erst dann als Entwurf gespeichert werden, oder abgeschickt werden, wenn mindestens die Bezeichnung und die Standortdaten erfasst sind.

2) Im Feld Standort Straße muss die Straße und die Hausnummer des Standorts erfasst werden.

3) Im Feld PLZ muss die Postleitzahl des Standorts erfasst werden.

4) Im Feld Ort muss der Ortsname des Standorts erfasst werden.

WICHTIG: Standortdaten-Angaben müssen übereinstimmen

Die Standortdaten hier (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) müssen mit den Angaben im BNetzA-Formular übereinstimmen und auch bei den Feststationen, die zu diesem Standort gehören.

5) Im Feld Erläuterungen zum STOB-Antrag für die BNetzA könnt ihr noch zu den einzureichenden Unterlagen zusätzliche Hinweise oder Erläuterungen angeben, die 1:1 mit in die Mail an die BNetzA als zusätzliche Information des Antragsstellers eingefügt werden. Dies ist z.B. insbesondere dann angebracht, wenn z.B. Backup-Antennen eingezeichnet sind oder Anlagen ohne Erläuterung nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind. Hier ließen sich auch z.B. HCM Daten angeben, wenn diese nicht im Antennendiagramm/Technischen Datenblatt stehen sollten.

6) Unter Antrag zur Erteilung einer Standortbeschreibung den offiziellen vollständig ausgefüllten und von einem BGB § 26 Vertreter unterschriebenen Antrag hochladen.

7) Unter Geographischer Lageplan, die Datei(en) hochladen.

8) Unter Gebäudeplan, die Datei(en) hochladen.

9) Unter Antennendiagramm, die Datei(en) hochladen. Für jede Antenne wird ein Antennendiagramm/technisches Datenblatt benötigt.

zu beachten!

Es können je Uploadtyp auch mehr als eine Datei hochgeladen werden, solange die maximale Dateigröße des Uploadtyps nicht überschritten wird. Dies ist nötig, da wir der BNetzA die Unterlagen nur als reine PDF-Datei mailen können und die Mails zudem ein Größenlimit haben. Ggf. müsst ihr die PDF-Dateien etwas in der Qualität reduzieren.

Dateiinhalt

Was je Uploadtyp erwartet wird, könnt ihr unter Standortbescheinigung rechtliches nachlesen.

10) Sendet dem Standortbescheinigungsantrag über den Button "Antrag absenden". Der Antrag wird in einen Auftragssammler "Standortbescheinigung" abgelegt und direkt an den zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe weitergeleitet. Der LV prüft den Antrag und gibt ihn frei oder gibt ihn zur Korrektur, genauso wie bei den Feststationen, wieder an die Gliederung zurück.

Die jeweiligen Status-Änderungen sind unter der Kachel "Auftragssammler" einsehbar.


Auftragssammler "Standortbescheinigung" abnehmen

 


Erläuterung "Auftragssammler "Standortbescheinigung" abnehmen"

Nachdem der Standortbescheinigungsantrag von der BNetzA ausgestellt wurde und in der eFGK durch das Hauptamt hinterlegt wurde, wird er der Gliederung zur Abnahme in der eFGK bereitgestellt.

Das Verfahren funktioniert wie bei allen Auftragssammlern und ist hier erläutert: eFGK - Auftragssammler

Wichtig!

Erst nach der Abnahme des Auftragssammler "Standortbescheinigung", wird die Standortbescheinigung in der eFGK "aktiv" und kann der betroffenen Feststationen zugeordnet werden. D.h. auch das erst eine Standortbescheinigung vorliegen muss, bevor eine Frequenzzuteilung für Feststation an diesem Standort beantragt werden kann. Durch diese Verriegelung stellen wir DLRG-intern sicher, dass die Vorgabe der BEMFV, dass eine Standortbescheinigung für Standorte mit >= 10 W maximaler Abstrahlleistung nicht in Betrieb genommen werden können, da eine Frequenzzuteilung nicht beantragt werden kann. Eine Inbetriebnahme einer Funkstelle für die eine Standortbescheinigung nötig ist, kann mit einem Bußgeld zwischen 10.000 und 100.000 EUR belegt werden.

Änderungsantrag STOB

Handelt es sich bei dem abzunehmenden STOB um einen Änderungsantrag, wird mit Abnahme durch die Gliederung der STOB automatisch an allen Feststationen aktualisiert, an die der bisherige STOB zugewiesen gewesen ist. Der bisherige STOB wird anschließend auf gelöscht gesetzt.

Bereitstellung Standortbescheinigung

Sollte die BNetzA die Standortbescheinigung direkt an den Antragssteller versenden, so ist zwingend eine gut lesbare PDF-Kopie der Standortbescheinigung an funk@dlrg.de zu senden unter Angabe der Gliederungsnummer und der Bezeichnung der STOB, damit sie Standortbescheinigung in der eFGK abgelegt und der Workflow beendet werden kann.


Eine Standortbescheinigung editieren


Erläuterung "Standortbescheinigung editieren"

Über das Icon "Datensatz bearbeiten"  wird die Detailseite der Standortbescheinigung aufgerufen.


Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. STOB im Status "aktiv"
  2. STOB im Status "im Workflow" und zugehöriger Auftragssammler im Status "Korrektur Gliederung"

Fall 1:

Es kann nur die Bezeichnung und der Dateiupload "BNetzA Standortbescheinigung (STOB)" bearbeitet und über den Button "Speichern" übernommen werden. Diese Funktion ist dafür gedacht, wenn es mehrere Funkstellenbetreiber an einem Standort gibt und ein anderer Betreiber Änderungen vornimmt, die sich auf die STOB auswirken, so kann eine aktualisierte STOB der BNetzA ohne Antrag hinterlegt werden.

Fall 2:

In diesem Fall können alle Felder und Dateiuploads geändert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen.

Änderungen können über den Butten "Korrektur speichern" übernommen werden.

Wichtig!

Der Antrag wird nicht automatisch aus der Korrekturschleife wieder in den Workflow gegeben. Der zugehörige Auftragssammler ist unter der Kachel "Auftragssammler mit Handlungsbedarf" manuell wieder in den Workflow zu geben. Dies hat den Vorteil, das in mehreren Aufrufen die Anpassungen vorgenommen werden können.



Eine Änderung einer Standortbescheinigung beantragen


Erläuterung "Änderung Standortbescheinigung beantragen"

Achtung!

Über einen Änderungsantrag sind nur technische Änderungen am bestehenden Standort möglich zu beantragen. Ändert sich die Standortanschrift, so ist ein Neuantrag zu stellen!

Über das Icon "Datensatz bearbeiten"  wird die Detailseite der Standortbescheinigung aufgerufen.

Um eine Änderung zu beantragen ist der Button "+ Änderungsantrag" zu betätigen.

Es wird nun eine STOB Erfassung bereitgestellt, die bereits vor befüllt ist, mit den Daten aus dem aktiven STOB der geändert werden soll.

Nun sind die Daten und Uploads entsprechend zu ändern / zu korrigieren.

BNetzA Antragsformular!

Im BNetzA Antragsformular unbedingt die bisherige Nummer der Standortbescheinigung im entsprechenden Feld mit angeben!

Mit betätigen des Buttons "Antrag absenden" wird der Antrag in einen neuen Auftragssammler "Standortbescheinigung" abgelegt und direkt an den zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe weitergeleitet.


Eine Standortbescheinigung löschen



Erläuterung "Standortbescheinigung löschen"

Eine Standortbescheinigung lässt sich immer dann löschen wenn das Icon "löschen" unter den Aktionen angezeigt wird.

Eine Aktive STOB lässt sich nur löschen, wenn sie keiner Feststation mehr zugeordnet ist.

Eine gelöschte STOB lässt sich in der eFGK nicht wieder reaktivieren.

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